Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lorea Hausheer Fotografie
1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Fotoshootings und Gutscheine von Lorea Hausheer Fotografie. Sie sollen einen fairen Interessenausgleich zwischen der Fotografin und dem Kunden schaffen.
Fotografin: Lorea Hausheer, Lorea Hausheer Fotografie.
Kunde: die Person, die eine fotografische Dienstleistung durch Lorea Hausheer Fotografie in Anspruch nimmt oder einen Gutschein bestellt. Die Bezeichnung gilt für alle Geschlechter.
Fotografische Arbeit: das Ergebnis der Arbeit, welche die Fotografin gemäss Vereinbarung für den Kunden erbringt.
Bilder: jede analoge oder digitale Wiedergabe der fotografischen Arbeit, z. B. Dateien, Online-Galerien oder Abzüge.
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und sie zu akzeptieren. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.loreahausheer.com abrufbar. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. BUCHUNG, VERSCHIEBUNG UND ABSAGE
Buchung: Eine Buchung per E-Mail, Kontaktformular, Instagram-Nachricht oder Telefon ist verbindlich, sobald die Fotografin den Termin bestätigt. Der bestätigte Termin ist für beide Seiten verbindlich.
Verschiebung durch den Kunden: Der Kunde kann den Termin kostenlos verschieben, wenn er dies spätestens 14 Tage vor dem Termin mitteilt.
Absage durch den Kunden: Bei einer Absage aus persönlichen Gründen werden folgende Annullationskosten verrechnet:
Zeitpunkt der Absage Annullationskosten
mehr als 14 Tage vor dem Termin kostenlos
14 Tage bis 49 Stunden vor dem Termin. 50 % des Shooting-Preises
48 Stunden oder weniger vor dem Termin 100 % des Shooting-Preises
Nichterscheinen ohne Abmeldung 100 % des Shooting-Preises plus allfällige Anfahrtskosten
Unverschuldete Verhinderung: Bei plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall oder Verletzung des Tieres wird mit entsprechendem Nachweis (z. B. Arzt- oder Tierarztzeugnis) kostenlos ein neuer Termin angeboten. Wird kein neuer Termin angenommen, gelten die genannten Annullationskosten.
Wetter: Bei ungünstigem Wetter (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.) wird der Termin kostenlos verschoben. Ob das Shooting wetterbedingt stattfinden kann, entscheidet die Fotografin und informiert den Kunden rechtzeitig.
Absage durch die Fotografin: Muss die Fotografin einen Termin absagen (z. B. wegen Krankheit), wird ein neuer Termin vereinbart oder bereits Bezahltes vollständig zurückerstattet.
3. HONORAR, ZAHLUNG UND MAHNWESEN
Honorar: Es gelten die bei der Buchung vereinbarten Preise (Pauschale, Stunden- oder Tagessatz). Reisekosten und Spesen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Lorea Hausheer Fotografie ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Zahlung: Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Die Bilder werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet und geliefert. Das Honorar ist auch geschuldet, wenn der Kunde die gelieferten Bilder nicht verwendet.
Mahnwesen: Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, gelten folgende Gebühren:
Mahnstufe Gebühr
1. Mahnung kostenlos
2. Mahnung CHF 15.–
3. Mahnung (eingeschrieben) CHF 25.– plus Kosten des eingeschriebenen Briefs
Bleibt die Rechnung nach der 3. Mahnung unbezahlt, wird die Betreibung eingeleitet. Die Kosten der Betreibung trägt der Kunde.
Wartezeiten und Mehraufwand: Wartezeiten vor Ort, welche die Fotografin nicht zu verantworten hat, werden von der vereinbarten Shooting-Zeit abgezogen und nicht nachgeholt oder rückerstattet. Verlängert sich ein Auftrag mit Pauschalpreis aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich, kann der Mehraufwand nach Absprache verrechnet werden.
4. LEISTUNG DER FOTOGRAFIN UND LIEFERUNG
Gestaltung: Die Fotografin entscheidet über die künstlerische und technische Umsetzung, z. B. Licht, Bildausschnitt und Bearbeitung. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Kunde kennt den Stil der Fotografin. Reklamationen zum Stil oder zur künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, und bei Nichtgefallen wird kein Honorar zurückerstattet.
Tiere: Tiere können in fremder Umgebung oder bei fremden Personen unberechenbar reagieren. Muss ein Shooting deshalb abgebrochen werden, wird ein neuer Termin vereinbart; dafür können erneut Anfahrtskosten anfallen.
Hilfspersonen und Ausrüstung: Die Fotografin kann Hilfspersonen ihrer Wahl beiziehen. Kamera und Ausrüstung stellt die Fotografin.
Lieferung: Die bearbeiteten Bilder werden in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen nach Zahlungseingang geliefert. Bei hoher Auftragslage, Ferien oder Verzögerungen bei Labor oder Versand kann es länger dauern. Ein fixer Liefertermin gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart wurde.
Mängel: Technische Mängel der gelieferten Bilder (z. B. beschädigte Dateien, fehlerhafte Abzüge) sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Danach gelten die Bilder als genehmigt.
Rohdaten und Archiv: RAW-Dateien und nicht ausgewählte Bilder bleiben bei der Fotografin und werden nicht herausgegeben. Die Fotografin bewahrt die Daten sorgfältig auf, ist aber nicht verpflichtet, sie länger als 3 Jahre nach Abschluss des Auftrags zu speichern.
5. NUTZUNGSRECHTE DES KUNDEN
Das Urheberrecht an allen Bildern bleibt bei der Fotografin. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine einfache, nicht übertragbare Lizenz für die private Nutzung der gelieferten Bilder.
Diese beinhaltet:
-
private Abzüge, Fotobücher und Geschenke
-
Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Kanälen und Webseiten
Nicht erlaubt ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung:
-
kommerzielle Nutzung, z. B. Werbung, Verkaufsinserate für Tiere, Zuchtwerbung oder Webseiten von Betrieben
-
Weitergabe oder Lizenzierung der Bilder an Dritte (z. B. Zeitschriften, Wettbewerbe, Firmen)
-
Veränderung der Bilder, z. B. eigene Filter oder Bildmontagen
-
Bearbeitung, Veränderung oder Erweiterung der Bilder mit künstlicher Intelligenz (KI), z. B. Hintergrund ersetzen, Bild erweitern oder Stil verändern, sowie das Hochladen der Bilder in KI-Programme zu diesem Zweck oder zum Training von KI
-
Entfernen, Verdecken oder Wegschneiden von Logos, Wasserzeichen oder der Namensnennung
Auswahlgalerie: Die Bilder in der Auswahl- bzw. Vorschaugalerie dienen ausschliesslich der Bildauswahl. Nicht erlaubt sind insbesondere Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Abfotografieren, Herunterladen sowie das Weitergeben oder Veröffentlichen dieser Vorschaubilder. Logos und Wasserzeichen in der Auswahlgalerie dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden. Bei einem Verstoss gilt die Lizenzgebühr gemäss «Vertragswidrige Nutzung».
Exklusivrechte und weitergehende Nutzungen werden auf Anfrage gesondert vereinbart und verrechnet.
Namensnennung: Bei jeder Veröffentlichung ist die Fotografin als Urheberin zu nennen, auf Instagram mit @loreahausheer, sonst mit «Foto: Lorea Hausheer Fotografie».
Vertragswidrige Nutzung: Bei einer Nutzung, die über diese Lizenz hinausgeht, schuldet der Kunde eine Lizenzgebühr von 150 % des Aufnahmehonorars. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6. NUTZUNGSRECHTE DER FOTOGRAFIN UND REFERENZEN
Bilder ohne Personen: Die Fotografin darf Bilder, auf denen keine Personen erkennbar sind, für ihre Eigenwerbung verwenden: Webseite, Instagram, Social Media, Portfolio, Ausstellungen, Wettbewerbe und Drucksachen. Sie darf diese Bilder zudem Dritten zur Nutzung überlassen oder lizenzieren (z. B. Fachzeitschriften).
Widerspruch bei Personenbildern: Möchte der Kunde nicht, dass Bilder veröffentlicht werden, auf denen er oder andere Personen erkennbar sind, teilt er dies der Fotografin vor dem Shooting mit. Ein Nein ist kostenlos und hat keinen Einfluss auf das Shooting. Reine Tierbilder sind davon nicht betroffen.
Bilder mit Personen. Bilder, auf denen Personen erkennbar sind, veröffentlicht die Fotografin nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen mit Einwilligung der Eltern. Sind weitere Personen abgebildet, holt der Kunde deren Einverständnis ein oder informiert die Fotografin, falls es fehlt.
Die Fotografin darf in Gesprächen mit potenziellen Kunden und in Veröffentlichungen auf die Zusammenarbeit hinweisen.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN, TIER UND GESUNDHET
Ort und Beteiligte Der Kunde sorgt dafür, dass die zu fotografierenden Personen, Tiere und Orte zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar und zugänglich sind. Ist der Kunde nicht selbst Tierhalter oder Grundeigentümer, holt er vorgängig deren Einverständnis ein.
Verantwortung für das Tier. Der Kunde bzw. Tierhalter ist während des ganzen Shootings für das Tier, dessen Führung und dessen körperliches und seelisches Wohl verantwortlich.
Abbruch durch die Fotografin: Die Fotografin darf das Shooting abbrechen, wenn das Tier nach ihrer Einschätzung krank, verletzt oder überfordert ist oder wenn dem Tier Gewalt angetan wird. In diesem Fall werden die Anfahrtskosten und 50 % des Shooting-Preises verrechnet.
8. HAFTUNG
Die Fotografin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Personen-, Tier- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Shooting entstehen. Für Schäden, die das Tier verursacht, haftet der Kunde bzw. der Tierhalter.
Ausgeliehene Gegenstände: Beschädigt der Kunde oder das Tier Gegenstände der Fotografin (z. B. Halfter, Halsbänder, Leinen, Requisiten oder Ausrüstung), trägt der Kunde die Kosten für Reparatur oder Ersatz.
Zugangsdaten: Zugangsdaten zur Online-Galerie sind vertraulich zu behandeln. Für Schäden aus deren Missbrauch haftet der Kunde.
9. DATENSCHUTZ
Die Fotografin bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Sie erhebt nur Daten, die für Buchung, Durchführung und Abrechnung des Auftrags nötig sind, und behandelt sie vertraulich.
Daten und Bilder werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für den Auftrag nötig ist (z. B. Anbieter der Online-Galerie, Fotolabor, Versand) oder das Gesetz es verlangt.
Der Kunde kann jederzeit kostenlos Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen.
10. GUTSCHEINE
Gültigkeit: Gutscheine sind 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf verfällt der Gutschein ohne Entschädigung.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Preiserhöhungen: Steigt der Preis der Leistung zwischen Kauf und Einlösung des Gutscheins, wird die Differenz zum dann gültigen Preis bei der Einlösung nachträglich in Rechnung gestellt.
11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SCHLUSSBESTIMUNGEN
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Fotografin. Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Fotografin kann diese AGB jederzeit anpassen; für bestehende Buchungen gilt die bei der Buchung gültige Fassung.
